MIETEN SIE IHR DACHZELT
GEAR ROCK HARTSCHALEN DACHZELT MIETEN
Egal ob Camping, Festival oder Outdoor-Abenteuer. Wählen Sie die gewünschte Mietdauer und das passende Dachzelt für Ihre individuellen Bedürfnisse. Die Abholzeit für die Mietdachzelte ist Mo. – Fr. von 08:00-17:00 Uhr.
KOOTENAY
Das Gear Rock Kootenay ist ein 2-Personen Hartschalen Dachzelt mit parallel öfnender Oberschale. Die starken Gasdruckfedern ermöglichen den Aufbau in nur 30 Sekunden und sind zudem so stabilisierend, dass keine Hebelarretierung notwendig ist.
REVELSTOKE
Das Gear Rock Revelstoke ist ein 2-Personen Aluminium Hartschalen-Dachzelt mit Dreiecksöffnung. Diese Bauart ist die am schnellsten aufzuklappende Version auf dem Markt.
MIETPREISSTUFEN
ENTDECKEN SIE DIE WELT MIT EINEM DACHZELT!
Neben den Gear Rock Dachzelten bekommen Sie bei uns natürlich auch sämtliches Zubehör, welches Sie für Ihre Reise benötigen. Angefangen bei Dachträgern, Querträgern und Plattformen, über verschiedene Markisenlösungen, Halterungen oder eine zusätzliche optionale LED Beleuchtung für das Dachzelt, erhalten Sie bei uns noch viele weitere Artikel/Accessoires für Ihre anstehende Reise.
Sprechen Sie uns gerne an!
MITZUBRINGEN IST
PKW mit Dachlast von mindestens 75 kg
Passende Dachträger (Mindestabstand 75 cm)
HINWEIS AN DIE MIETER
Dem folgenden Mietvertrag wird bei Buchung eines variablen Zeitraumes zugestimmt:
Der Mietvertrag beinhaltet folgende Module:
– Dachzelt Gear Rock Revelstoke
– Meshgewebe 3D (10 mm Stärke) als Matratzenunterlage
Mietpreise inkl. MwSt.
Dachzelt Gear Rock Revelstoke:
Pro einzelnen Tag 45,00 Euro. Drei Tage durchgehende Nutzung insgesamt 130,00 Euro. Eine Woche durchgehende Nutzung insgesamt 230,00 Euro.
Jede weitere durchgehende Woche insgesamt 210,00 Euro.
Nach über einer Woche durchgehenden Miete des Dachzeltes, werden bei keiner vollständigen Woche darüber, pro Tag 30,00 Euro berechnet.
Die Mietpreise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Montage erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters. Die Kosten dafür sind im Mietpreis enthalten.
Mietbedingungen Dachzelt Gear Rock Revelstoke inklusive Zubehör.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird. Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.
2. Mietanzahlung
3. Restanmietgebühr
Die in der Rechnung angegebene restliche Anmietgebühr, ist am Anmiettag in bar zu zahlen oder nach Absprache mit dem Vermieter, vorab zu überweisen. Es besteht eine Möglichkeit der Kartenzahlung.
4. Dokumente
Eine Kopie des Personalausweises verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.
5. Übergabe
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz, um gegebenenfalls die Schrauben nachzuziehen.
6. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
7. Reparatur
Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weiter vermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
8. Übergabeprotokoll
Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.
9. Haftung
Der Mieter hat das Dachzelt sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Stoff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen. Wird das Dachzelt ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro ohne Nachweis, als Reinigungsgebühr verlangen.
10. Schäden
Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (ca. 3.390 Euro inkl. aufgelistetem Zubehör) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Meshgewebe, Zubehör, etc.) wo dann die aktuellen Preise in Deutschland inkl. Zusendung für veranschlagt werden.
11. Tiere
Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro.
12. Überbeanspruchung
Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.
13. Untervermietung
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
14. Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
15. Waschanlagen
Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.
16. Maße
Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc.
17.
DE gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der vom Gesetz vorgeschriebene, unter Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für beide Teile Osnabrück. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Mietbedingungen, rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Änderungen und Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.