DACHZELTMIETE GEAR ROCK
GUTSCHEIN
Verschenken Sie einen Gutschein für das Gear Rock Hartschalen Dachzelt inkl. Zubehör
für Ihren Wunschzeitraum
ab 130,- €
Die Abholzeit für die Mietdachzelte ist Mo. – Fr. von 08:00-17:00 Uhr.
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Die Abholzeit für die Mietdachzelte ist Mo. – Fr. von 08:00-17:00 Uhr.
Machen Sie jemandem eine Freude und verschenken Sie einen Gutschein, für einen individuellen Zeitraum, für das Mieten eines Gear Rock Hartschalen Dachzeltes ab 130,- €.
Bestellen Sie den Gutschein über unser Kontaktformular, per E-Mail info@autohaus-haarlammert.de oder per Telefon 05405 – 61918-0.
PKW mit Dachlast von mindestens 60 kg
Passende Dachträger (Mindestabstand 75 cm, Mindestlänge 125 cm)
Dem folgenden Mietvertrag wird bei Buchung eines variablen Zeitraumes zugestimmt:
Der Mietvertrag beinhaltet folgende Module:
– Dachzelt Gear Rock Kootenay (140er Version)
– Meshgewebe 3D (10 mm Stärke) als Matratzenunterlage
Mietpreise inkl. MwSt.
Dachzelt Gear Rock Kootenay (140er Version):
Pro einzelnen Tag 45,00 Euro. Drei Tage durchgehende Nutzung insgesamt 130,00 Euro. Eine Woche durchgehende Nutzung insgesamt 230,00 Euro.
Jede weitere durchgehende Woche insgesamt 210,00 Euro.
Nach über einer Woche durchgehenden Miete des Dachzeltes, werden bei keiner vollständigen Woche darüber, pro Tag 30,00 Euro berechnet.
Die Mietpreise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Montage erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters. Die Kosten dafür sind im Mietpreis enthalten.
Mietbedingungen Dachzelt Gear Rock Kootenay (140er Version) inklusive Zubehör.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird. Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.
2. Mietanzahlung
3. Restanmietgebühr
Die in der Rechnung angegebene restliche Anmietgebühr, ist am Anmiettag in bar zu zahlen oder nach Absprache mit dem Vermieter, vorab zu überweisen. Es besteht eine Möglichkeit der Kartenzahlung.
4. Dokumente
Eine Kopie des Personalausweises verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.
5. Übergabe
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz, um gegebenenfalls die Schrauben nachzuziehen.
6. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
7. Reparatur
Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weiter vermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
8. Übergabeprotokoll
Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.
9. Haftung
Der Mieter hat das Dachzelt sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Stoff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen. Wird das Dachzelt ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro ohne Nachweis, als Reinigungsgebühr verlangen.
10. Schäden
Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (ca. 2.969 Euro inkl. aufgelistetem Zubehör) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Meshgewebe, Zubehör, etc.) wo dann die aktuellen Preise in Deutschland inkl. Zusendung für veranschlagt werden.
11. Tiere
Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro.
12. Überbeanspruchung
Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.
13. Untervermietung
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
14. Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
15. Waschanlagen
Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.
16. Maße
Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc.
17.
DE gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der vom Gesetz vorgeschriebene, unter Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für beide Teile Osnabrück. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Mietbedingungen, rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Änderungen und Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(1) Der angegebene Wert wurde nach dem Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ermittelt.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bis dahin angewandte Prüfverfahren. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Soweit Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Zu beachten ist dabei, dass der vorgenannte Leitfaden Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte enthält, die nach dem NEFZ-Standard ausgewiesen werden.
(2) Der angegebene Wert wurde nach dem Messverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ermittelt.
Soweit Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.